Notariatstermin

Der Erwerb einer Immobilie kann durch Abschluss eines direkten Kaufvertrages oder durch die Beurkundung eines Kaufangebotes und Annahme dieses Angebotes abgeschlossen werden. Da viele Immobilien bundesweit angeboten werden, wird in den meisten Fällen die Beurkundung eines Kaufangebotes gewählt.

Ein Kaufangebot kann bei einem Notar der Wahl des Kunden beurkundet werden. Hierbei erhält der beurkundende Notar den Text durch das Hausnotariat des Verkäufers zugesandt. Beim Beurkundungstermin sind daher nur der Käufer und der jeweilige Notar anwesend. 
Nach Beurkundung des Kaufangebotes (welches eine einseitige Willenserklärung darstellt), wird dieses zum Zentralnotariat des Verkäufers übermittelt, welches dieser dann innerhalb eines festgelegten Zeitraumes annimmt. Erst durch die Annahme des Kaufangebotes kommt ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande. Die Kosten für beide Varianten (Kaufangebot oder Kaufvertrag) sind identisch, dies ist in der Gebührenordnung der Notare geregelt.

Wir koordinieren für Sie einen Termin beim Notar und holen Sie, wenn gewünscht, auch ab.